Revision
1. Die Revision als Projektrevision
Die Revision im Sinn der Überprüfung eines komplexen Vorhabens, Projektes, Geschäftsprozesses oder Mandates kann viele Facetten der Überprüfung mit den unterschiedlichsten Zielen haben. In folgenden Bereichen können wir Sie bei der Durchführung von Revisionen unterstützen:
Bei Projekten und Vorhaben mit betriebswirtschaftlichem, informationstechnologi-schem, juristischem und organisatorischem Bezug.
Entsprechend Ihrer Anforderungen führen wir Schwachstellenanalysen, Verlaufsanalysen, Risikoanalysen, Schnittstellenanalysen, Vertragsanalysen, Prozessanalysen, etc. durch und erarbeiten mit Ihnen die erforderlichen Realisierungsmaßnahmen zur Kurs,- und Budgetkorrektur und zur Zielerreichung.
Als ein erster Schritt kann beispielsweise zunächst auch die Revision Ihrer maßgeblichen Projektunterlagen zielführend sein.
Das Vorgehen und die richtige Methode erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen entsprechend Ihrer konkreten Anforderung.
Ist eine „offizielle" externe Revision angebracht, oder kann das Ziel auch im Sinne des Projektfriedens zweckmäßiger erreicht werden, wenn die Revision im Hintergrund stattfindet?
Auch die Revision im Sinne einer Überprüfung im Vorfeld kann sinnvoll sein: gute Ergebnisse liefern erfahrungsgemäß hier auch die rechtzeitige Überprüfung von Machbarkeitsstudien, der Vorprojektierung und Projektplanung unter Qualitäts,- Zeit,-und Kostengesichtspunkten, einschließlich der zugrunde liegenden vertraglichen Agreements und Verträge.
Ist die Revision als einmalige Maßnahme zielführend oder in bestimmten Abständen als projektbegleitende Maßnahme?
Je nach Projekt muss die für Sie passende Methode gewählt werden.
Weitere Informationen zu Projekten und Bereichen in denen wir bisher Revisionen durchgeführt haben, finden Sie unter:
www.globalproject-solution.com
2. Die Revision als Rechtsmittel (jur.)
Die Revision im rechtlichen Bereich (Revision in Strafsachen, Zivilsachen, etc.) ist ein Rechtsmittel, das die Rechtskraft des angefochtenen Urteils hemmt.
Die Revision ist eine Rechtsinstanz, keine Tatsacheninstanz.
Das bedeutet, dass der dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Sachverhalt nicht neu ermittelt wird, sondern das Revisionsgericht ist an den von der ersten Instanz festgestellten Sachverhalt gebunden.
Die Einlegung von Revisionen in Strafsachen und Zivilsachen übernehmen darauf spezialisierte Kollegen im Rahmen unseres Beratungsnetzwerkes.